Der erste Vorgänger der heute vorliegenden ZRG wurde im Jahr 1815 von Friedrich Carl von Savigny und C. F. Eichhorn im Geiste der Historischen Rechtsschule ins Leben gerufen und gefördert. Heute stellt die ZRG einen festen Bestandteil der europäischen rechtshistorischen Forschung dar. Der Aufsatzteil mit grundsätzlich unveröffentlichten Beiträgen über neu entdeckte Quellenfunde, neue Wertungen von Bekanntem oder vergleichende Beobachtungen prägt maßgeblich den aktuellen Stand der Disziplin. Der Literaturteil berichtet nach Möglichkeit umfassend von den einschlägigen Neuerscheinungen am internationalen Medienmarkt.
Der 132. Band der germanistischen Abteilung bietet 10 Aufsätze, 2 Miszellen und einen Literaturteil mit Besprechungen und einer Liste eingelangter Schriften und Neuerscheinungen.