Zur Überwindung von Unternehmenskrisen ist vielfach ein von den Gesellschaftern mit qualifizierter Mehrheit beschlossenes Sanierungskonzept erforderlich. Wenn das Konzept Eingriffe in Rechte der Gesellschafter oder Leistungspflichten vorsieht, entstehen regelmäßig Interessenkonflikte zwischen der Gesellschaftermehrheit und der (qualifizierten) Gesellschafterminderheit. Nach der Rechtsprechung können Sanierungsgegner jedoch aus der gesellschaftlichen Treupflicht heraus zur Duldung oder Befürwortung eines erforderlichen und verhältnismäßigen Konzepts verpflichtet sein. Kann dies weiterhin Bestand haben angesichts der Vormachtstellung der Mehrheit bei der Erstellung des Sanierungskonzepts und im Lichte der aktuellen Gesetzesänderungen des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (FMStBG), des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes (KredReorG) und insbesondere des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG)? Dies ist Untersuchungsgegenstand der Arbeit.