Den meisten Menschen ist der Einfluss von Emotionen auf ihr Handeln aus dem Alltag bekannt. Es überrascht somit nicht, dass starke Gefühlsregungen auch bei Straftaten einen entscheidenden Einfluss haben können. Die vorliegende Arbeit setzt sich umfassend mit den strafrechtlichen Folgen einer solchen emotionalen Ausnahmesituation auseinander. Ziel der Arbeit ist, aufzuzeigen, wo und in welcher Art und Weise dem Affekt eines Täters im schweizerischen Strafrecht Rechnung getragen wird. Dazu werden in einem ersten Teil der Arbeit die Begrifflichkeiten geklärt und psychologische, neurologische und neurobiologische Erkenntnisse über das Wesen und die Wirkungsweisen von Emotionen aufgearbeitet. Im zweiten Teil wird systematisch dargelegt, wo und wie der Affekt im Allgemeinen und im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches Berücksichtigung findet.