Der vorliegende Kommentar zum Patentgesetz ist von einem vielköpfigen Team aus erfahrenen Praktikern, Akademikern, Richtern und Behördenmitgliedern verfasst worden. Die neueste Rechtsprechung des Bundes- und Bundespatentgerichts sowie die schweizerische Lehre wurden umfassend aufgearbeitet und den Entwicklungen der EU-Rechtsprechung wurde Rechnung getragen. Die auf den 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Änderungen des Patentgesetzes (Ärzte- und Apothekerprivileg, pädiatrische Verlängerung von ergänzenden Schutzzertifikaten) werden erstmals kommentiert. Der Kommentar richtet sich an Rechts- und Patentanwälte und versteht sich zugleich als wissenschaftlicher Beitrag zum schweizerischen Patentrecht.