Es gibt Millionen von privaten Versicherungsverträgen, aber kaum Kommentare. Insbesondere fehlte ein aktueller großer Kommentar, der mit diesem Buch jetzt vorgelegt wird. Für das Projekt konnten 15 namhafte deutsche und österreichische Autoren gewonnen werden. Der Kommentar richtet sich an Anwälte, Gerichte und die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden, übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur liefert das Werk Argumente, die dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen erleichtern.
Die Bedeutung des privaten Versicherungsrechts manifestiert sich in Millionen von Versicherungsverträgen. In einer gewissen Diskrepanz hierzu steht die eher spärliche Kommentarlandschaft. Insbesondere fehlt ein aktueller großer Kommentar. Das vorliegende Werk soll diese Lücke schließen. Herausgeber und Verlag konnten 15 namhafte deutsche und österreichische Autoren für dieses Projekt gewinnen. Der Kommentar richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines allmählichen Auseinanderdriftens auf weiten Strecken immer noch identisch sind, werden beide Gesetze unter Berücksichtigung auch der österreichischen Judikator und Literatur gemeinsam kommentiert. Auf Abweichungen in Österreich wird jeweils hingewiesen.
"...ist hier ein Großkommentar entstanden, der in seiner aufgelockerten Anordnung auch das Prädikat "leseleicht" verdient..." (Zeitschrift für Versicherungswesen) "...Die Vorteile einer so zahlreichen Autorenschaft liegen auf der Hand. So hat jeder Kommentator die Chance, sich auf eine überschaubare Zahl von Vorschriften zu konzentrieren... Ein weiterer Vorteil kann in der größeren Vielfältigkeit der Kommentierung gesehen werden, die zu mehr Ideen und auch zu verschiedenen Bewertungen beiträgt...Der Kommentar bereichert die Literaturlage..." (VersR - Versicherungsrecht) "...Es erübrigt sich zu betonen, daß sich niemand, der mit Versicherungsrechtsfragen befaßt ist, leisten kann, dieses in jeder Hinsicht gelungene Werk nicht zu konsultieren." (Die Versicherungsrundschau)