Zum Werk
Die Corona-Krise tangiert alle Bereiche des Lebens. Auch die Miete ist in ihren mannigfaltigen Erscheinungsformen - Wohnraummiete, Gewerberaummiete, Leasing - betroffen. In Teilbereichen hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen, zB Art. 240 §§ 2 und 7 EGBGB. Für andere Aspekte wie die Gewährleistung, Vertragsgestaltung, öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche oder steuerliche Vorgehensweisen müssen Lösungen mit den gegebenen Instrumentarien des Rechts gefunden werden.
Das vorliegende Werk greift insbesondere die für die Beratung relevanten Fragestellungen auf, stellt sie unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung sowie Literatur dar und erarbeitet Lösungsvorschläge. Hiermit hat es aber nicht sein Bewenden. Auch für die Aufarbeitung durch die Pandemie eingetretener Folgen sowie zu künftigen Vertragsgestaltungen erhält der Leser umfassende Informationen und Ratschläge. Sonderbereiche, wie z.B. das vermietete Wohnungseigentum und die Zwangsvollstreckung, ergänzen den Band.
Im Einzelnen:Allgemeine Fragen vom Vertragsschluss bis zur Rückgabe§ 2 Art. 240 § 2 EGBGBGewährleistungAuswirkungen besonderer Vertragsgestaltungen im GewerberaumWohnungseigentumLeasingWegfall der GeschäftsgrundlageStaatshaftungAGB-RechtZwangsvollstreckungSteuernBetriebsunterbrechungsversicherung
Vorteile auf einen Blickalle Fragen zum Mietrecht in Zeiten von Corona in einem BandDarstellung der sich aus Art. 240 § 7 EGBGB ergebenden Folgen auf Verträge in der Corona-Kriseausführlicher Abschnitt zur Zwangsvollstreckung
Zur Neuauflage
Mit Art. 240 § 7 EGBGB zur Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen hat der Gesetzgeber im Dezember 2020 eine gesetzliche Grundlage zur Anpassung von Mietverträgen getroffen. Die schwierige Frage der Anpassung im Detail wird die Praxis und Rechtsprechung zu beantworten haben. In der Darstellung dieser Aspekte liegt ein Schwerpunkt der Neuauflage. ?
Prozessual findet sich in § 44 EGZPO ein Beschleunigungsgebot für Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.
Zahlreiche praxisrelevante Aspekte wiezB BetriebsunterbrechungsversicherungenMangelhaftigkeit von Räumen trotz SollbeschaffenheitGestaltungsmöglichkeiten und Pflichten bei gemeinschaftlich genutzten Flächen (zB Treppenhäuser)Generelle Schließung von Diskotheken.
Zielgruppe
Für Mieter und Vermieter, Richter, Rechtsanwälte.
Zum Werk
Die Corona-Krise tangiert alle Bereiche des Lebens. Auch die Miete ist in ihren mannigfaltigen Erscheinungsformen - Wohnraummiete, Gewerberaummiete, Leasing - betroffen. In Teilbereichen hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen, zB Art. 240 §§ 2 und 7 EGBGB. Für andere Aspekte wie die Gewährleistung, Vertragsgestaltung, öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche oder steuerliche Vorgehensweisen müssen Lösungen mit den gegebenen Instrumentarien des Rechts gefunden werden.
Das vorliegende Werk greift insbesondere die für die Beratung relevanten Fragestellungen auf, stellt sie unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung sowie Literatur dar und erarbeitet Lösungsvorschläge. Hiermit hat es aber nicht sein Bewenden. Auch für die Aufarbeitung durch die Pandemie eingetretener Folgen sowie zu künftigen Vertragsgestaltungen erhält der Leser umfassende Informationen und Ratschläge. Sonderbereiche, wie z.B. das vermietete Wohnungseigentum und die Zwangsvollstreckung, ergänzen den Band.
Im Einzelnen:
- Allgemeine Fragen vom Vertragsschluss bis zur Rückgabe
- § 2 Art. 240 § 2 EGBGB
- Gewährleistung
- Auswirkungen besonderer Vertragsgestaltungen im Gewerberaum
- Wohnungseigentum
- Leasing
- Wegfall der Geschäftsgrundlage
- Staatshaftung
- AGB-Recht
- Zwangsvollstreckung
- Steuern
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Vorteile auf einen Blick
- alle Fragen zum Mietrecht in Zeiten von Corona in einem Band
- Darstellung der sich aus Art. 240 § 7 EGBGB ergebenden Folgen auf Verträge in der Corona-Krise
- ausführlicher Abschnitt zur Zwangsvollstreckung
Zur Neuauflage
Mit Art. 240 § 7 EGBGB zur Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen hat der Gesetzgeber im Dezember 2020 eine gesetzliche Grundlage zur Anpassung von Mietverträgen getroffen. Die schwierige Frage der Anpassung im Detail wird die Praxis und Rechtsprechung zu beantworten haben. In der Darstellung dieser Aspekte liegt ein Schwerpunkt der Neuauflage.  
Prozessual findet sich in § 44 EGZPO ein Beschleunigungsgebot für Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.
Zahlreiche praxisrelevante Aspekte wie
- zB Betriebsunterbrechungsversicherungen
- Mangelhaftigkeit von Räumen trotz Sollbeschaffenheit
- Gestaltungsmöglichkeiten und Pflichten bei gemeinschaftlich genutzten Flächen (zB Treppenhäuser)
- Generelle Schließung von Diskotheken.
Zielgruppe
Für Mieter und Vermieter, Richter, Rechtsanwälte.