Seit dem 01.05.2023 tritt das Deutschland-Ticket die Nachfolge des Neun-Euro-Tickets an, das in den Sommermonaten 2022 rund 52 Millionen Mal verkauft wurde. Wie bereits das Neun-Euro-Ticket soll auch das Deutschland-Ticket die Bürger angesichts der weiterhin hohen Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll es die Attraktivität des ÖPNV erhöhen und einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen. Zusätzlich wird für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, das Deutschland-Ticket ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nochmals vergünstigt als Jobticket anzubieten.
In diesem Zusammenhang stellt sich für Unternehmen die Frage, welche Voraussetzungen für ein solches Jobticket-Angebot erfüllt sein müssen. Für Arbeitnehmer sind die Auswirkungen eines vom Arbeitgeber bezuschussten Jobtickets auf ihre Einkommensteuererklärung wichtig.
Um neue Fachkräfte zu gewinnen und dauerhaft an das eigene Unternehmen zu binden, bieten viele Arbeitgeber unterschiedliche Möglichkeiten an, sich an den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beteiligen. Eine weitere für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch steuerlich interessante Alternative stellt die Überlassung von betrieblichen Firmenrädern dar, die die Arbeitnehmer auch privat nutzen können.
Beschäftigte, die für ihren Weg zur Arbeit weiterhin ihren privaten Pkw nutzen, können vom Arbeitgeber einen steuerpflichtigen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Entfernungspauschale erhalten. Hier gilt es die vorgezogene Anhebung der Entfernungspauschale zu beachten, die einen höheren Fahrtkostenzuschuss ermöglicht. Daneben kommt auch die steuerfreie Abgabe von monatlichen Tankgutscheinen in Frage.
Die Ausgabe gibt Unternehmen einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen der verschiedenen Alternativen zu Fahrtkostenzuschüssen, Jobtickets und Firmenrädern. Bei Detailfragen sollten sich Unternehmen unbedingt von ihrer
Steuerberatungskanzlei beraten lassen.