|
Nach seiner Habilitation an der Universität Passau hat Florian Eichel vertretungsweise an den Universitäten Bielefeld, Bonn, Frankfurt am Main, Köln, Münster und Passau gelehrt. Seit 1.1.2018 ist er Ordinarius an der Universität Bern. Zu seinen Forschungsinteressen gehören das Internationale Privatrecht der Schweiz und der Europäischen Union, darunter das internationale Erbrecht, sowie alle Aspekte des schweizerischen und EU-Zivilverfahrensrechts für internationale Sachverhalte. Im nationalen Bereich beschäftigt er sich mit dem schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) sowie dem deutschen Bürgerlichen Recht. Gegenstand der Forschung zum Verfahrensrecht ist auch der Einfluss der Digitalisierung auf die Durchsetzung von Forderungen. Florian Eichel ist u.a. Mitglied des Collegium Generale der Universität Bern. Geboren am 19. September 1979 in Bern. Bürger von Fräschels FR. Studium der Rechtswissenschaften in Bern und Bologna. 2007 Doktorat, 2009 Patentierung zum Rechtsanwalt des Kantons Bern und 2017 Habilitation. 2008 - 2017 Gerichtsschreiber am Bundesgericht und 2013 - 2017 nebenamtlicher Oberrichter am Obergericht des Kantons Bern. 2017 bis 2020 Oberrichter am Obergericht des Kantons Bern, Präsident der II. Zivilkammer. Bis heute Lehrbeauftragter an der Universität Bern. Seit 2020 nebenamtlicher Richter am Bundesgericht. Wahl zum Bundesrichter am 23. September 2020. Alexander R. Markus erwarb an der Universität Bern 1988 das juristische Lizentiat, 1990 das Anwaltspatent des Kantons Zürich, 1996 den Dr. iur. an der Universität Bern (s.c.l.) und 2008 die Habilitation an der Universität Luzern.
Von 1991 bis 2008 war Markus beim Bundesamt für Justiz tätig, ab 1997 als Sektionschef, ab 2007 als Abteilungschef für Internationales Privatrecht. Seit 2008 ist er ordentlicher Professor für internationales und schweizerisches Zivilverfahrensrecht und Internationales Privatrecht sowie Direktor des Instituts für internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern. Prof. Markus ist Präsident der Konferenz der schweizerischen Hochschullehrer für Zivilprozessrecht (zusammen mit Prof. Jacques Haldy), Vorstandsmitglied der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht (SVIR) sowie Mitglied zahlreicher juristischer Vereinigungen. Er ist Mitherausgeber der Reihen «CIVPRO» des Instituts für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht und «Schriften zum Schweizerischen Zivilprozessrecht» sowie Redaktionsmitglied der Zeitschrift «Aktuelle Juristische Praxis».
Seine Forschungsgebiete liegen im schweizerischen und internationalen Zivilverfahrensrecht, im internationalen Rechtshilferecht, im internationalen Schiedsverfahrensrecht sowie im internationalen Insolvenzrecht. |