Das Beiheft dokumentiert eine Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte. Eigentum als Herrschaftsressource scheint auf den ersten Blick einen zivilrechtlichen und einen öffentlichrechtlichen Aspekt zu verknüpfen. Aber in der Tat stützten sich frühmittelalterliche Könige auf eigene Ländereien und Domänen, um ihre Macht zu finanzieren und damit zu festigen. Später erschien dominium als Inbegriff von Herrschaft und Eigentum zugleich, sehr handfest auch in der Geschichte des Kolonialismus. Erst das 19. Jahrhundert versuchte, Amt und Privatperson wieder zu trennen. Bis in die Zeitgeschichte mit ihren neuen Nationalstaaten, totalitären Regimen, der Daseinsvorsorge und dem geistigen Eigentum erstreckt sich die thematische Spannweite der Beiträge. Die Plenumsdiskussionen sind umfassend dokumentiert und zeigen, wie Rechtshistoriker, Öffentlichrechtler und Archivare über eine Grundfrage der Verfassungsgeschichte epochenübergreifend ins Gespräch kommen.