Als Mitglied der Konvention zum Schutz der Biologischen Vielfalt ("Biodiversitätskonvention") hat sich Österreich verpflichtet, neben den wilden Tier-und Pflanzenarten auch Kulturpflanzen und Haustiere als genetische Ressourcen zu schützen.
Mit diesem Band 14/5 der Roten Listen wurde das bewährte Einstufungskonzept der vorangegangenen vier Bände zum ersten Mal auf Haustierrassen angewandt. Dafür wurde es geringfügig adaptiert, mit dem Ergebnis, dass nun die Einstufung des Gefährdungsgrades alter Haustierrassen ebenso objektiv nachvollziehbar ist, wie der von wildlebenden Arten. Bearbeitet wurden u. a. Rinder, Pferde und Esel, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Hunde.
Angegeben werden neben dem Einstufungsergebnis selbst Bestandssituation, Bestandsentwicklung sowie die Verfügbarkeit geeigneter Lebensräume, die bei Haustieren bestenfalls einen Teil des Jahres im Freiland zu suchen sind und jedenfalls die Haltungsbedingungen und -möglichkeiten des Menschen mit umfassen. Anmerkungen beleuchten zusätzliche Aspekte von Gefährdungssituation, Schutzprioritäten und Risikofaktoren und geben Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Erhaltung dieses wertvollen Kulturgutes.